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Ihre ganz persönliche Gesundheitsreform . . .

Das Gesundheits-Modernisierungsgesetz bringt seit Januar 2004 weitere Einschnitte in den gesetzlichen Leistungskatalog.



Das leistet die gesetzliche Krankenversicherung für:

Zahnersatz
Die Höhe der Erstattungsleistung ist abhängig von einer regelmäßigen Prophylaxe und liegt zwischen 50 % und 65 % der einfachen Ausführung.   
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Brille
Nur Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie Versicherte mit schwersten Sehbeeinträchtigungen haben noch Anspruch auf einen Zuschuss ihrer Krankenkasse.

Heilpraktiker
In der Regel keine Kostenübernahme.

Krankenhaus und Kur
Die Zuzahlung im Krankenhaus sowie bei Rehabilitationsbehandlungen beträgt 10,-- Euro pro Aufenthaltstag und muss statt bisher maximal 14 ab sofort bis zu 28 Kalendertagen bezahlt werden. Für sonstige stationäre Kuraufenthalte wird die Eigenbeteiligung von 10,-- Euro pro Tag ohne zeitliche Begrenzung fällig.

Ausland
Der Auslandsschutz für gesetzlich Krankenversicherte erstreckt sich nur auf die Mitgliedsstaaten der EU sowie auf Länder, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Nicht selten fällt allerdings auch dort eine Selbstbeteiligung der Versicherten an. In allen anderen Ländern bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung überhaupt nichts.

 

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