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Können Sie von der Abgeltungssteuer profitieren?

 
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Nutzen Sie das   "1-2-3-Sorgenfrei-Prinzip"  Ihrer Volksbank Pforzheim.

Besser informiert - machen Sie jetzt den 
kostenlosen Abgeltungssteuer-Check

Die Abgeltungssteuer . . .

. . .  erfasst seit dem 1. Januar 2009 alle Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen,Dividenden, Kursgewinne). Diese werden – unabhängig von den anderen Einkünften – pauschal, einmalig und endgültig (abgeltend) mit 25 % versteuert.
Dazu kommen noch der 5,5 %ige Solidaritätszuschlag und - als Mitglied einer Kirche - die Kirchensteuer.
Allerdings fällt die Abgeltungssteuer nur für Erträge über dem Sparerfreibetrag (801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete) an.

Unser Tipp: Überprüfen Sie in jedem Fall Ihre Freistellungsaufträge! So können Sie einen unnötigen Steuerabzug verhindern. Wir unterstützen Sie gern dabei!

Direkt betroffen von der Abgeltungssteuer sind Zinsen und Wertzuwächse aus festverzinslichen Wertpapieren, Festgeldern, Tagesgeldern, Spareinlagen und Genussscheinen. Weiterhin Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Aktien, Investmentfonds und Zertifikaten. Die einjährige Spekulationsfrist – nach der bisher Kursgewinne steuerfrei waren – fällt seit 2009 weg.

Von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind Lebensversicherungen, Rentenversicherungen, Riester- und Rürupverträge, Verkäufe von Münzen, Gold und Kunstgegenständen, Immobilien oder geschlossenen Fondsmodellen.

Unser Tipp: Überprüfen Sie Ihre Anlagestrategie! 
   
Wir unterstützen Sie gern dabei!

Was passiert mit meinen/m ...


… Bankeinlagen (Tagesgeld, Festgeld, Sparkonto)
Die den Sparerfreibetrag übersteigenden Zinseinnahmen unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer.
Bis dahin gilt für Sie Ihr persönlicher Steuersatz.

… Bausparvertrag
Die den Sparerfreibetrag übersteigenden Zinseinnahmen unterliegen ab 2009 der Abgeltungssteuer.
Bis dahin gilt für Sie Ihr persönlicher Steuersatz.

… Anleihen
Ab 2009 unterliegen Zinsen und Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer, der Abgeltungssteuer.
Bis dahin sind Zinsen und Kursgewinne (die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert werden) dem persönlichen Steuersatz unterworfen.
Achtung: Kursgewinne von Anleihen, die vor 2009 gekauft werden, genießen Bestandsschutz!

… Investmentfonds
Ab 2009 unterliegen Zinsen, Dividenden und Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer, in vollem Umfang der Abgeltungssteuer.
Bis dahin sind Zinsen dem persönlichen Steuersatz unterworfen. Dividenden sind zur Hälfte und Kursgewinne (die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert werden) auch zur Hälfte steuerpfl ichtig. Es gilt ebenfalls der persönliche Steuersatz.
Achtung: Aktienfonds, die vor 2009 gekauft werden, genießen Bestandsschutz!
Weiterhin bleiben die steuerlichen Begünstigungen von Immobilienfonds erhalten.

… Aktien
Ab 2009 unterliegen Dividenden und Kursgewinne, unabhängig von der Haltedauer, in vollem Umfang der Abgeltungssteuer.
Bis dahin sind Dividenden zur Hälfte und Kursgewinne (die innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr realisiert werden) ebenfalls zur Hälfte steuerpflichtig. Es gilt der persönliche Steuersatz.
Achtung: Aktien, die vor 2009 gekauft werden, genießen Bestandsschutz

Was passiert mit meinen/m ...

… Zertifikate
Ab 2009 unterliegen Wertsteigerungen bzw. Ausschüttungen, unabhängig
von der Haltedauer, der Abgeltungssteuer.
Erträge aus Zertifikaten, die vor dem 14. März 2007 gekauft wurden,
sind nur bei Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist steuerpflichtig.
Beim Kauf zwischen dem 15. März 2007 und 31. Dezember 2008 gilt:
Bei Veräußerung bis zum 30. Juni 2009 sind Erträge nur innerhalb der
Spekulationsfrist steuerpflichtig. Findet die Veräußerung nach dem
1. Juli 2009 statt unterliegen die Wertsteigerungen, unabhängig von
der Haltedauer, der Abgeltungssteuer. Es gibt keinen Bestandsschutz.
 
… Beteiligungen
Hier ergeben sich keine Änderungen in der Besteuerung. 
 
… Versicherungen
Abschlüsse vor dem 1. Januar 2005: Ablaufl eistungen bleiben steuerfrei, sofern mindestens 5 Jahresbeiträge gezahlt und 12 Jahre Laufzeit vergangen sind. Bei Nichteinhaltung dieser Voraussetzungen sowie bei steuerschädlicher Verwendung zur Darlehensabsicherung sind die aufgelaufenen Erträge steuerpflichtig und werden ab 2009 mit der Abgeltungssteuer belegt.
Abschlüsse nach dem 1. Januar 2005: Sofern die Voraussetzungen einer mindestens 12-jährigen Laufzeit und Ablauf frühestens im Alter von 60 Jahren erfüllt sind, erfolgt die Besteuerung des hälftigen Gewinns zum persönlichen Steuersatz. Bei Nichterfüllung der obigen Voraussetzungen werden die aufgelaufenen Erträge von der Abgeltungssteuer voll erfasst.
 
… Riester- oder Rürupvertrag
Die Abgeltungssteuer findet auf die staatlich geförderten Renten keine Anwendung.
 
… Immobilien
Hier ergeben sich keine Änderungen in der Besteuerung.

Abgeltungssteuerfibel
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