Regelungen für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der europäischen Union
Im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Europa haben sich seit dem 01.07.2003 Veränderungen ergeben, die vorrangig zum Ziel haben, im Interesse des Bankkunden die Preise für bargeldlose Zahlungen zu senken. Dadurch wird ein wichtiger Schritt in Richtung Harmonisierung des Geld- und Kapitalverkehrs in Europa erreicht.
Damit sich diese EU-Vorgaben auch in Zukunft wirtschaftlich darstellen lassen und wir auch technisch der fortschreitenden Integration des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs in Europa gerecht werden, wurde eine technische Basis für grenzüberschreitende Euro-Überweisungen innerhalb der EU bis zur Betragsgrenze von 50.000,-€ geschaffen. Diese als "Grenzüberschreitender Zahlungsverkehr (GZV)" bezeichnete Anwendung ist darauf ausgerichtet, STP-fähige* Überweisungen nach den Kriterien der EU-Richtlinie zum Überweisungsverkehr einfach und schnell bearbeiten zu können.
Kriterien für eine EU-Standardüberweisung:
- Zahlung innerhalb der EU in Euro
- bis max. 50.000,-€
Hinweis: Meldepflicht nach AWV bei Beträgen ab 12.500,-€
mehr Infos
- IBAN (International Bank Account Number)
des Zahlungsempfängers (internationale Kontonummer)
Bei Überweisungen in die EU müssen Sie die IBAN beim Empfänger erfragen. - BIC (Bank Identifier Code) der Empfängerbank (internationale Bankleitzahl) Der BIC ist bankbezogen.
BIC der Volksbank Pforzheim lautet: VBPFDE66. - Bei Überweisungen in die EU müssen Sie den BIC beim Empfänger erfragen.
- Gebührenteilung (share)
- Erteilung elektronisch z.B. per Internet-Banking der Volksbank Pforzheim, mit einem Finanzprogramm wie z.B. dem von uns angebotenen ProfiCash, oder mittels EU-Überweisungsvordruck
Die EU-Standardzahlungen werden ab 01.07.2003 entsprechend einer Inlandszahlung abgerechnet. Mit der Umsetzung entstehen für unsere Kunden in diesem Bereich somit enorme Kostenersparnisse.**
Die derzeit erreichbaren Länder entnehmen Sie bitte der Länderliste (Stand 1.07)
* Die Überweisungen werden als STP-fähig (STP = Straight- Through-Processing) bezeichnet, wenn sie zum einen nach der Erfassung in der Bankenanwendung automatisiert ohne weitere manuelle Eingriffe bis zur Gutschrift beim Empfänger bearbeitet werden können und zum anderen den Vorgaben der EU-Kommission entsprechen.
** Beachten Sie bitte: Werden z.B. IBAN + BIC in der EU-Standardüberweisung nicht angegeben, können für die Abwicklung der entsprechenden Zahlungen auch weiterhin zusätzliche Gebühren berechnet werden.










