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Änderungen der Meldepflicht ab 01.01.2006

gemäß Außenwirtschaftsverkehr (AWV):
 
- keine Meldung nach AWV

       alle EU Standard Überweisungen bis Euro 12.500,--


- Meldung nach AWV erforderlich

neu  mit Vordruck Anlage Z 4 zur AWV alle EU Standard Überweisungen
        ab Euro 12.500,-- bis Euro 50.000,--
neu  die Meldungen erfolgen direkt vom Überweisenden an die 
        Deutsche Bundesbank
 
        mit Vordruck Anlage Z 1 zur AWV (wie bisher)
        alle weiteren Zahlungen ab Euro 12.500,-- 
        Meldungen die mit Z 1 bei uns eingehen, werden durch uns 
        an die Deutsche Bundesbank weitergeleitet


Auskünfte bei der Deutschen Bundesbank Hotline 0800 1234 111 (entgeltfrei)


Weitere Informationen sowie Z 4 Vordrucke als Download gibt es im Internet unter http://www.bundesbank.de/meldewesen/mw_aussenwirtschaft.php.